Für Ihre Veranstaltungen und Ihren Erfolg!
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GfN mbH
- Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GfN Gesellschaft für Naturheilkunde, nachstehend kurz GfN genannt, gelten für die Vermietung von Tagungs- und Seminarräumen, Zusatzleistungen (z.B. Rahmenprogramme, Dienstleistungen, etc.) sowie für die Durchführung von Veranstaltungen. - Vertragsabschluss
2.1.
Mit der Buchung bzw. Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an. Es gelten ausschließlich diese AGB. Soweit anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden insgesamt oder teilweise abweichen, werden diese nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die GfN den Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zustimmt. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die GfN zu Stande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
2.2
Die Buchung von Übernachtungsleistungen für vom Kunden benannte Veranstaltungsteilnehmer erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.
2.3
Nebenleistungen der Übernachtung (z.B. Buchung von Musicalkarten, Stadtrundfahrten) begründen keine Pauschalreise gemäß §651 a ff. BGB. Die GfN wirkt hier ausschließlich als Vermittler. Ein Reisepreissicherungsschein wird nicht ausgestellt.
2.4
Bei der mietweisen Überlassung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen der GfN zur Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Konferenzen, Seminare, Tagungen) werden auch alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der GfN Vertragsbestandteil.
2.5
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Vitrinen oder Gegenstände für Veranstaltungen wie z.B. Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen sowie politische Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GfN. Dieses gilt auch für Veröffentlichungen von Veranstaltungshinweisen in Form von Zeitungsanzeigen u. ä., soweit die GfN dort in Erscheinung tritt. Ist der Kunde nicht selbst Veranstalter oder wird ein gewerblicher Vermieter oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2.6
Die GfN ist berechtigt, nach Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Wird die Vorauszahlung auch innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, so ist die GfN zum Rücktritt gemäß Abschnitt 4 unter zusätzlicher Berücksichtigung und Berechnung bereits erfolgter Leistungen berechtigt.
2.7
Durch die Verwendung eigener elektrischer Anlagen auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Strom- oder Telekommunikationsnetzes der GfN gehen zu Lasten des Kunden, soweit die GfN diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Strom- und Telefonkosten dürfen durch die GfN pauschal erfasst und berechnet werden. Für die Nutzung von Kommunikations- und Datenübertragungseinrichtungen kann die GfN die Anschluss- und Nutzungskosten verlangen. Störungen an technischen oder sonstigen Einrichtungen, die von der GfN zur Verfügung gestellt werden, werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die GfN diese Störungen nicht zu vertreten hat. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden, Geräten oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder von ihm selbst verursacht werden. Dies gilt auch für Diebstahl. Die GfN kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Das Catering für eine Veranstaltung ist grundsätzlich über die GfN zu beziehen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der GfN. Soweit die GfN für einen Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die GfN von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2.8
Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der GfN.
Diese Regelung betrifft nicht die personenbezogene Begleitung von Blindenhunden. Zusätzliche Reinigungskosten, die durch das Mitbringen von Haustieren entstehen, können durch die GfN in Rechnung gestellt werden. - Stornierungen/Änderungen durch den Kunden
3.1
Der Kunde kann die von ihm gebuchten Leistungen jederzeit stornieren. Stornierungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Maßgeblich für die Stornierungsfristen ist der Zugang der Stornierungen bei der GfN.
3.2
Stornierungen oder Änderungen der ursprünglichen Buchung sind für den Kunden bis spätestens 28 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei Stornierung oder Änderungen bis 14 Kalendertage vor der Veranstaltung werden 50% des vollen Mietpreises berechnet, ansonsten wird der volle Mietpreis fällig. Zusatzleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden oder durch Kosten bei Dritten entstehen, sind in jedem Fall zu vergüten.
3.5
Bei Beauftragung Dritter auf Kundenwunsch (Tagungsräume, Veranstaltungsleistungen, Hotelleistungen) gelten die Konditionen und AGB des Dritten für dessen Leistungen ungeachtet der AGB der GfN.
3.6
Nimmt der Kunde einzelne gebuchte Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so ist die GfN berechtigt, den Preis zu verlangen, der zwischen den Parteien vereinbart wurde. - Stornierungen/Änderungen durch GfN
4.1
Ist oder wird die Durchführung einer Leistung der GfN (z.B. eine Veranstaltung) unmöglich, so vereinbaren die Parteien nach Möglichkeit einen anderen Termin und/oder Veranstaltungsort. Sollte eine Vereinbarung nicht möglich sein, werden bereits bezahlte Entgelte für vereinbarte bzw. gebuchte Leistungen (z.B. Tagung oder Konferenz) zurückerstattet.
4.2
Ferner ist die GfN berechtigt, aus sachlich zu gerechtfertigtem Grund von dem Vertrag zurückzutreten, beispielsweise:- Bei höherer Gewalt oder anderer von der GfN nicht zu vertretender Umstände, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Veranstaltungen wurden unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder des Zwecks, gebucht.
- Die GfN hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der GfN in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisations-bereich der GfN zuzurechnen ist.
- Wenn ein Verstoß gegen die Anzeige von Unter- oder Weitervermietung vorliegt.
- Die GfN wird den Kunden unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechtes in Kenntnis setzen. Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz gegen die GfN, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
- Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen
5.1
Für die Leistungen der GfN gelten die Preise der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, der Preis für die Leistungen der GfN erhöht sich 4 Monate nach Vertragsabschluss, aber vor Beginn der Veranstaltung. In solchen Fällen kann der Preis um höchstens 10 % erhöht werden.
5.2
Bei Abweichungen der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl um mehr als 20 % ist die GfN berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der GfN vereinbarte Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die GfN zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die GfN trifft ein Verschulden.
5.3
Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen und nach Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Die Umsatzsteuer entfällt, wenn Organschaft besteht. Ansonsten wird sie nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich berechnet.
5.4
Einwendungen gegen Rechnungen sind umgehend nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Die Einwendungen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen ab Rechnungsdatum dort eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen wird als Zustimmung gesehen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
5.5
Der Kunde ist verpflichtet, alle vereinbarten Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der GfN an Dritte. - Haftungsbeschränkung
6.1
Die GfN haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GfN oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die GfN im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
6.3
Wenn die GfN durch einfache Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die GfN eine wesentliche Pflicht verletzt hat, haftet sie für die darauf zurückführenden Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war, bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 EUR. Mitgeführte Ausstellungsstücke und sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. den Räumen der GfN. Die GfN übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GfN. Mitgebrachtes Dekorations- oder Veranstaltungsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die GfN darf dafür einen behördlichen Nachweis verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der GfN abzustimmen. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dieses, darf die GfN die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die GfN für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der GfN der eines höheren Schadens vorbehalten. - Datenschutz
7.1
Die Auftragsabwicklung bei der GfN erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Mit der Buchung bzw. Auftragsbestätigung erklärt der Kunde zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sein Einverständnis. Die GfN behandelt gespeicherte Daten oder Informationen, gleich welcher Art, über Teilnehmer und/oder die Geschäfts- und/oder Betriebsinterna des Kunden streng vertraulich. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
7.2
Vom Kunden mitgebrachte mobile Speichermedien und Datenträger dürfen nur mit Zustimmung der GfN und unter Beachtung der gesetzlich gültigen Datenschutzbe-stimmungen und des Urheberrechts auf den PCs der GfN benutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die GfN Schadenersatzforderungen vor. - Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten. - Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Inkrafttreten
9.1
Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Diese AGB gelten ab dem 01. September 2010.
GfN Gesellschaft für Naturheilkunde mbH
Stand 01. September 2010
X
X
FILM...
DER WEG ZU UNS...
GfN Tagungszentrum
Vilbeler Landstraße 45 B
60388 Frankfurt
Telefon 0 6109 - 69 59 11
Vilbeler Landstraße 45 B
60388 Frankfurt
Telefon 0 6109 - 69 59 11
FRAGEN SIE UNS...
Ihre E-Mail:
Ihre Nachricht:
Bitte hier Code eingeben